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Tobias Lindner
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Lindner,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Sehr geehrter Herr R.,

danke für Ihre Nachricht. Die Empfehlung des Ethikrats zur möglichen Einführung einer Impfpflicht, die einige Argumente des Für und Wider diskutiert, finden Sie hier: https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2021/deutscher-ethikrat-empfiehlt-ausweitung-der-gesetzlichen-impfpflicht/?cookieLevel=not-set.

Die Freiheit zur Nicht-Impfung des Einzelnen beschränkt mittlerweile massiv individuelle & kollektive Freiheiten der Vielen. Dies ist einer der Gründe, weshalb ich mich für eine Impfnachweispflicht ab 18 Jahren ausgesprochen habe. Gemeinsam mit Abgeordneten anderer Bundestagsfraktionen habe ich einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Erste Eckpunkte, wie eine allgemeine Impfnachweispflicht aussehen könnte und wie diese umgesetzt werden soll, haben wir in diesem Papier festgehalten: https://twitter.com/janoschdahmen/status/1489638709381287936?s=20&t=uhw8VXKA_lT9cD3wANiNXA.

Die Impflicht ist kein politischer Wortbruch: Wir können als Gesellschaft die Pandemie nur hinter uns lassen, wenn wir lernfähig und offen für Kurskorrekturen bleiben. Auch die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung hat sich umgekehrt. Nichtsdestotrotz ist die Abstimmung im Bundestag Anfang April gescheitert. Auch wenn ich diese Entscheidung bedaure, erkenne ich sie selbstverständlich an. Eine begrenzte einrichtungsbezogene Impflicht ist deshalb umso sinnvoller, um besonders vulnerable Menschen, die beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen leben, behandelt oder betreut werden, zu schützen. Ich habe mich außerdem für eine schnelle Ausweitung auf andere Bereiche wie Feuerwehr, Polizei oder Justizvollzug ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner

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