Sehr geehrter Herr Lindner mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage nach der Rechtssicherheit des gemeinnützigen Journalismus.
Im Koalitionsvertrag auf S. 97 unten steht: „Wir schaffen Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus ...“
Meine Frage an Sie: Wann wird Journalismus endlich als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung verankert ?
Mich interessiert, wie Sie persönlich als Mitglied der Regierungskoalition dazu stehen und wie Ihre Partei. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen W., Landau
Sehr geehrter Herr W.,
danke für Ihre Frage. Der Non-Profit Journalismus stärkt Journalist:innen und unsere informierte Gesellschaft. Damit entstehen Angebote neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den privaten Rundfunk sowie der Presse, die sich kaum über Abonnements und Werbung finanzieren lassen und zu einer vielfältigeren Medienlandschaft beitragen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag auch dazu verpflichtet, " Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus" zu schaffen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat vorgeschlagen, journalistische Initiativen als Erweiterung des Bildungszwecks untergesetzlich mit einem Anwendungserlass zu regeln. Diese untergesetzliche Änderung der Abgabenordnung ist eine gute Lösung, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Da ein gesetzlicher Eintrag allerdings mehr Rechtssicherheit schafft und die Finanzämter effektiver entlastet, setzen wir uns als Grüne Bundestagsfraktion dafür ein, Journalismus als gemeinnützigen Zweck in die Abgabenordnung innerhalb des Steuerfortentwicklungsgesetzes aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner