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Tobias Lindner
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Frage von Maximilian O. •

Welche Schwierigkeiten bestehen Ihrer Meinung nach darin, die Magnitsky-Gesetze auch in Deutschland einzuführen?

Auf EU-Ebene sind die Magnitsky-Gesetze schon längst eingeführt. Diese Gesetze sanktionieren Menschen, die gegen Menschenrechte verstoßen und verbieten z.B. Geldanlagen in Europa oder die Einreise dieser Menschen nach Europa. Ihre bereits bestehenden Assets werden eingefroren und etwaig konfisziert. Die US-amerikanischen, UK und kanadischen Magnitsky-Sanktionslisten tragen bereits mehrere hundert Namen.
Warum ist es in Deutschland immer noch verpönt, systematische Angreifer auf die Menschenrechte, Kriegstreiber und gewöhnliche Kriminelle zu decken und ihnen zu erlauben, blutiges Geld in Deutschland anzulegen? Dabei diskreditieren diese Menschen Deutschland vor der eigenen und der deutschen Bevölkerung, wenn sie vor laufenden Kameras z.B. in Russland auftreten.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr O.,

das EU-Magnitsky-Gesetz ist als Europäische Verordnung ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Diesen Sanktionsmechanismus auf europäischer Ebene anzusiedeln und keine nationalen Alleingänge zu gehen ist besonders wichtig, da unilaterale Sanktionen wie bspw. die von Ihnen beschriebenen Einreiseverbote über den Schengenraum einfach unterwandert werden können. Entsprechend ist ein konsequenter Einsatz des EU-Magnitsky-Gesetzes wichtig und richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Lindner

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