Kann das BAPersBw in der aktuellen Ukraine-Krise, eine unabhängige, nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktionierende zivile Wehrverwaltung (vgl. Art 87 b GG) organisatorisch sicherstellen?
Nach Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde die zivil geführte Wehrverwaltung aufgelöst und ausweislich der veröffentlichten Organisationspläne in 16 Dezernaten Wehrersatz bei den überwiegend durch Soldaten geführten KarrCBw überführt. Beim BAPersBw wurde ein Referat Wehrersatz / Recht in eine militärisch geführte Abteilung VI (Personalführung Reservisten) eingegliedert. Das Referat untersteht einem Soldaten als Unterabteilungsleiter, einem Oberst als Abteilungsleiter und einem General als Vizepräsidenten. Damit wurde die gesamte zivile Wehrverwaltung auf drei höheren Führungsebenen militärischen Vorgesetzten unterstellt. Wie verträgt sich verfassungsrechtlich eine auf Befehl und Gehorsam basierende Führungskultur, bei der die Auftragserfüllung die höchste Priorität hat mit einer unabhängigen (vgl. Art. 87 b GG), nach rechtsstaatlichen Grundsätzen funktionierenden zivilen Wehrverwaltung, bei der die Gesetzmäßigkeit der Auftragserfüllung oberste Priorität haben sollte?
Sehr geehrter Herr G,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich teile die Grundannahme Ihrer Frage nicht. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind genauso an das Einhalten von Recht und Gesetz gebunden wie zivile Beamtinnen und Beamte. Hier macht auch eine auf Befehl basierende Führungskultur keinen Unterschied, zivile Beamt*innen sind ebenso weisungsgebunden. Den vermeintlichen Unterschied zwischen einer Wehrverwaltung mit zivilen Führungspersonal und militärischen kann ich daher nicht erkennen. Auch der von Ihnen angeführte Art. 87 b GG hebt nicht auf eine explizit zivile Wehrverwaltung ab. Die Präsidentin des BAPersBW Sabine Grohmann ist übrigens auch Zivilistin und ich habe volles Vertrauen, dass sie sich an Recht und Gesetz hält und eine nach rechtstaatlichen Grundsätzen funktionierende Wehrverwaltung organisatorisch sicherstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner