Frage an Tobias Lindner von Georg S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,
wie heute in den Nachrichten zu hören war, hat das BKA falsche oder nicht mehr relevante Sachverhalte in einer Datenbank gespeichert, die schließlich zum Entzug der Akkreditierung von einigen Journalisten beim G20-Gipfel führte.
Wer ist dafür verantwortlich, dass solche Datensätze zur richtigen Zeit gelöscht werden?
Wie wird dies parlamentarisch kontrolliert?
Welche Strategie fahren die Grünen, dass sich so etwas nicht wiederholen kann?
Mit freundlichen Grüßen
G. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen zur umstrittenen Datensammlung des BKA, die ich versuche bestmöglich zu beantworten.
Laut BKA-Gesetz ist das BKA zunächst einmal selbst dafür verantwortlich, dass solche Daten zur richtigen Zeit gelöscht werden. Bei sogenannten Verbunddateien, die gemeinsam mit den Landeskriminalämtern geführt werden, tragen auch die LKAs Verantwortung für die von ihnen eingegebenen Daten. Die eingetragenen Daten müssen regelmäßig auf Zulässigkeit einer weiteren Speicherung überprüft werden. Intern sollte eigentlich ein Datenschutzbeauftragter die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Das Problem liegt allerdings darin, dass wichtige gesetzliche Vorgaben für die Zulässigkeit der Speicherung sehr weich gehalten sind, um möglichst viele Daten aufnehmen und behalten zu können.
Die parlamentarische Kontrolle besteht in erster Linie in der Gesetzgebung, d.h. schärfere gesetzliche Schranken können natürlich eine solche Datensammlung einschränken. Wie im vorliegenden Fall kann allerdings auch konkret nachgefragt werden, durch kleine Anfragen, sowie die Befragung der politischen Verantwortlichen in die entsprechenden Ausschüsse.
Auch Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss das BKA-Gesetz dringend angepasst und die Speichervoraussetzungen konkret, bestimmt und verhältnismäßig gefasst werden. Wir GRÜNE wollen weiterhin die Ressourcen der Datenschutzbeauftragten stärken, damit diese den Polizeibehörden effektiv über die Schulter schauen können. Die BKA-Reform der IT muss solange gestoppt werden, bis eine Prüfung der Hunderten von BKA-Dateien auf Fehler (zumindest stichprobenartig) Sicherheit über Art und Ausmaß der Fehlermuster erbracht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner