Frage an Tobias Lindner von Michael R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geeherter Herr Lindner,
Ich bin Feuerwehrbeamter mit mittleren Dienst – Besoldungsgruppe A7. Im Bezug auf die in Vergangenheit äußerst dürftigen Besoldungserhöhungen der Beamten in RLP – verschuldet durch Rot-Grün, verbunden mit einigen anderen dürftigen Gegebenheiten habe ich folgende Fragen:
1. Finden Sie die Feuerwehr-/Polizeizulage von 125,38 € ausreichend? Bei einer 48-Stunden-Woche sind dies gerade einmal 0,60 € für diesen gefährlichen Dienst an der Allgemeinheit.
2. Wird die Feuerwehrzulage wieder ruhegehaltsfähig wie vor der Streichung?
3. Finden Sie die Eingruppierungen der Einstiegsämter der Feuerwehr gerechtfertigt im Hinbick auf Verantwortung und Risiko? Da dies nicht weniger gefährlich ist wie der Job der Polizeikollegen, so sollte auch die Eingruppierung zur Polizei aufschließen.
4. Finden Sie die aktuelle Besoldung gerecht? Inklusive der noch weiter auseinandergegangenen Schere der letzten Jahre zur Wirtschaft? Für einen Feuerwehrbeamten, der sich auch noch ein Haus bauen will, ist die Besoldung nicht gerade erfreulich und Bäume ausreißen kann man dammit auch nicht. Zudem ist erwiesen, dass Feuerwehrleute deutlich früher sterben als normale Arbeiter (Krebs durch nicht vermeidbare Schadstoffexposiition, Erkrankungen durch Schichtarbeit, …)
5. Unternimmt Ihre Partei etwas, um diese, durch Rot-Grün verursachten Missstände wieder zu beseitigen?
!!! Ich bitte um eine Antwort hier, keine Klärung per Email, damit sich die Beamten in RLP ihre Meinung bilden können !!!
MFG
Michael Ring
Sehr geehrter Herr Ring,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie schreiben mir über die Besoldung von Feuerwehrbeamten in Rheinland-Pfalz. Ich werde Ihre Fragen gerne beantworten. Da ich als Bundestagsabgeordneter nicht originär für Landespolitik zuständig bin, möchte ich Sie jedoch auch an unsere Landtagsfraktion und die Landesregierung (in Ihrem Fall das SPD-geführte Innenministerium) verweisen, die Ihnen mit Sicherheit eine detailliertere Antwort geben können. Außerdem sind Sie dort direkt an der Stelle, an der gegebenenfalls Änderungen herbeigeführt werden können.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Beamtinnen und Beamte, die sich während ihrer Arbeit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko aussetzen, dafür auch entsprechend entlohnt werden sollen.
Nachdem im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des öffentlichen Dienstrechts die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit die Feuerwehrzulage umfassend diskutiert und fachlich geprüft wurde, entschied sich der Landtag dagegen. Inwiefern dies ein Thema für die neue Legislatur werden wird, bleibt abzuwarten.
Nach meinen Informationen erhalten BeamtInnen wie Feuerwehrleute, deren Schwerpunkt im technischen Bereich liegt, im zweiten Einstiegsamt die Besoldungsgruppe A7. PolizeibeamtInnen können erst im dritten Einstiegsamt beginnen, sodass ein Hochschulabschluss Voraussetzung für den Eintritt in den Polizeidienst ist. Daher ist es hier schlichtweg nicht möglich, einen Vergleich zu ziehen. Ihrem Vorwurf, FeuerwehrbeamtInnen würden gegenüber PolizeibeamtInnen benachteiligt, muss ich also widersprechen. Im Gegenteil: FeuerwehrbeamtInnen, die im dritten Einstiegsamt beginnen, erhalten die Eingruppierung A10, während PolizeibeamtInnen lediglich mit A9 eingruppiert werden.
Die aktuelle Schere bei den Einkommen in Deutschland halte ich nicht für gerecht. Dies gilt für Feuerwehrleute und PolizistInnen genauso wie für Personen, die z.B. in der Pflege oder der Bildung tätig sind. Diese Liste könnte ich noch weiterführen. Allgemein halte ich es für inakzeptabel, wie unzureichend diese und andere Berufsgruppen im Vergleich zu Ihrem Beitrag zu unserer Gesellschaft finanziell gewürdigt werden. Verantwortlich dafür sehe ich aber nicht die Besoldungspraxis im Land Rheinland-Pfalz, sondern eine allgemeine Schieflage in unserer Gesellschaft. Hier setze ich mich persönlich im Haushaltsausschuss des Bundestages dafür ein, dass die finanziellen Mittel des Bundes gerechter und sinnvoller verteilt werden
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Lindner