Frage an Tobias Lindner von Tobias H. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Dr. Lindner,
gestern wurde der Regierungsentwurf zum Leistungsschutzrecht für Verleger beschlossen.
Hierzu stellen sich mir die folgenden Fragen, und ich würde gerne Ihre Antworten darauf wissen.
1.) Ist das Leistungsschutzrecht, aus Ihrer Sicht, überhaupt notwendig, und wenn ja warum?
2.) Warum ist es Verlagen nicht zumutbar, die ihre Webseiten die Information einzupflegen, dass keine Verwendung von sogenannten Snippets (kurzen Anrisstexten) gewünscht wird oder gar keine Indexierung in Suchemaschinen und/oder Newsaggregatoren gewünscht ist?
3.) Ab wann gilt eine Webseite als "Newsaggregator" und ist dann abgabenpflichtig? Ist das schon erreicht wenn ich beispielsweise täglich 5 Artikel verlinke und jeweils 1-2 Sätze dazu schreibe und die Betriebskosten des Blogs über Werbebanner oder Flattr wieder einnehmen möchte?
4.) Ab welchem Umfang ist ein Textausschnitt überhaupt schutzwürdig?
4a) Falls es kleinste Teile sind, wie wird einer Quasimonopolisierung der Sprache vorgebeugt?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
T. Hipp
Sehr geehrter Herr Hipp,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Leistungsschutzrecht für Verleger.
Zu 1.) Wir GRÜNE befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende gerade die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In letzter Konsequenz gibt das Ende August vom Bundeskabinett beschlossene Leistungsschutzrecht Anreize zur Boulevardisierung: Die falschen Anreize werden gesetzt, weil so massenhafte und schnelle Produktion mehr Geld bringt.
Wir GRÜNE wollen Journalistinnen und Journalisten nicht schlechter stellen als Verleger: Beim Leistungsschutzrecht werden kleine Teile des Presseerzeugnisses geschützt. Damit wird das Urheberrecht unterlaufen, denn dies greift erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe. Vor allem wollen wir GRÜNE keine Lizenzierungspflicht für die, die den Diskurs im Netz lebendig halten und Informationen mit anderen teilen, seien es Blogger, Journalisten oder Unternehmer.
Die Bundesregierung nimmt ihren Auftrag aus Art. 5 GG, die Pressevielfalt zu sichern, nicht ernst: Das Leistungsschutzrecht ist nicht das richtige Instrument, um die Medienvielfalt zu sichern.
Zu 2.) Meiner Meinung nach ist es Verlagen zumutbar, denn es sind nur ein paar Zeilen Code, die kinderleicht eingefügt werden können.
Zu 4.) Einige Verlage wollen Sätze mit weniger als 140 Zeichen schon geschützt wissen, u.a. auch Überschriften aus nur drei Worten. Das ist nicht realistisch und durchaus eine Monopolisierung der Sprache. Das lehnen wir GRÜNE ab.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner