Wie ist Ihre Meinung zum Thema Schwimmbadsicherheit in Deutschland?
Schwimmbadsicherheit ist Ländersache. Armin Laschet hat es seit seinem Amtsantrritt unterlassen für mehr Schwimmbadsicherheit in seinem Bundesland zu sorgen. Das Ziel ist einfach beschrieben:"Ein Schwimmbad darf nur dann geöffnet werden, wenn eine Schwimmbadfachkraft mit staatlichem Abschluss pro Schicht ständig persönlich anwesend ist." In Schwimmbädern geht es täglich um Menschenleben, aber die sind für Herrn Laschet scheinbar nicht so wichtig. Viele Fachkollegen und ich haben lange genug in NRW Schwimmbädern gearbeitet um diese heute noch bestehenden Missstände zu kennen. Aber Armin Laschet möchte keinen Handlungsbedarf sehen, auch dann nicht, wenn Ihn Schwimmbadfachkräfte mit staatlichem Abschluss mehrfach schriftlich darauf hinweisen. Da hilft nur eine bundeseinheitliche Regelung wie oben beschrieben:"Ein Schwimmbad darf nur dann geöffnet werden, wenn eine Schwimmbadfachkraft mit staatlichem Abschluss pro Schicht ständig persönlich anwesend ist."
Die Gewährleistung der Schwimmbadsicherheit ist eine wichtige Aufgabe. Der Bund dürfte hier allerdings nach den Regelungen unseres Grundgesetzes keine Gesetzgebungszuständigkeit haben, da es sich weder um einen Fall der ausschließlichen noch der konkurrierenden Gesetzgebung handelt. Der Bund kann hier also keine bundeseinheitliche Regelung einführen, weil das Recht der Gesetzgebung allein bei den Ländern liegt. Die Länder sind zur Gewährleistung der Schwimmbadsicherheit auch ohne Weiteres in der Lage. Auch nach dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach übergeordnete gesellschaftliche Einheiten nur solche Aufgaben an sich ziehen dürfen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten nicht in der Lage sind, scheidet daher eine bundeseinheitliche Regelung aus. Die Änderung einer konkreten Regelung im Bereich der Schwimmbadsicherheit, wie beispielsweise der Anforderungen an die Ausbildung der Aufsichtspersonen, ist daher eine Sache der Landespolitik.