Unterstützen sie den Antrag die gesichert rechtsextreme AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen?
Sehr geehrter Herr. H.
die AfD radikalisiert sich immer mehr und die verfassungsfeindliche Haltung vieler ihrer Repräsentanten tritt immer deutlicher zutage. Das merken wir auch bei der täglichen Arbeit im Bundestag und bei den Reden der Abgeordneten. Insbesondere die jüngsten Ereignisse im Thüringer Landtag zeigen uns deutlich, welche Gefahr für den Parlamentarismus von der AfD ausgeht. Nichtsdestoweniger muss ein Verbotsverfahren gegen die AfD sorgfältig vorbereitet werden.
Denn die juristischen Hürden auf dem Weg hin zu einem Verbot sind enorm hoch. Eine Haltung, durch die die oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden, genügt nicht. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Es braucht insoweit erstens eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie zweitens konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. Um dies juristisch wasserdicht feststellen zu können, ist eine Vielzahl an Beweisen nötig.
Wenn die Beweislast gegen die AfD nach Einschätzung der Expertinnen und Experten so hoch sein sollte, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Erfolg des Verbotsverfahrens gegen die AfD auszugehen ist, dann werde ich ein solches Verfahren selbstverständlich unterstützen. Wenn es begründete Zweifel daran gibt, dass das Verfahren Erfolg hat, werde ich davon absehen, weil der AfD das Scheitern eines Verbotsverfahrens nur in die Karten spielen würde. Dass die Partei fremdenfeindlich, rechtsextrem und eine Gefahr für unsere Demokratie ist, steht dabei aber außer Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Rudolph