Frage von Elmar H. • 04.04.2023

Antwort von Thorsten Frei CDU • 04.04.2023
Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht.
Foto: Tobias Koch
Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht.
Deshalb unterstütze ich beispielsweise auch die Arbeit von Abgeordnetenwatch und konzentriere mich beruflich ausschließlich auf mein politisches Mandat.
Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass Deutschland nur 1% der Weltbevölkerung ausmacht.
Vor allem müssen wir auf Augenhöhe agieren und dafür sorgen, dass unsere Offenheit nicht zu unserem Nachteil gegen uns verwendet wird.
Deshalb werden wir das am Freitag beschlossene Wahlrecht verfassungsrechtlich überprüfen lassen.
wir gehen immer konstruktiv mit den Dingen um.