Wieso hält die CDU/CSU den Entwurf zur Wahlrechtsreform undemokratisch?
Sehr geehrter Herr Frei,
Ihre Fraktion hat dem Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform nicht zugestimmt, u.a. mit der Begründung, dass dieser undemokratisch sei. Was genau halten Sie dort für undemokratisch und was ist an Ihrem Entwurf demokratischer? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Herr W.,
mit ihrer Wahlrechtsreform stärken SPD, Grüne und FDP die Listenmandate und damit intransparente Parteientscheidungen, wenn es um den Einzug in unser Parlament geht. Jetzt wurde gesetzlich festgeschrieben, dass definitiv mehr Listenabgeordnete in den Bundestag einziehen werden als direkt in den Wahlkreisen gewählte Abgeordnete.
Ganz entscheidend aber ist, dass künftig nicht mehr alle Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen werden, obwohl die Wahl von Direktkandidaten die direkteste Möglichkeit der Mitbestimmung der Bürger ist. Dieser Umstand verstößt gegen das Demokratieprinzip und das Mehrheitsprinzip. Und es dürfte auch gegen den Gerechtigkeitssinn der meisten Menschen verstoßen. Deshalb werden wir das am Freitag beschlossene Wahlrecht verfassungsrechtlich überprüfen lassen.
Für uns war bei all unseren Vorschlägen umgekehrt immer maßgeblich, dass der Wahlkreissieger vor Ort am Ende immer auch in den Bundestag einzieht, um die Menschen in Berlin zu vertreten. Diese Notwendigkeit sehen die Ampel-Parteien nicht, auch weil sie kaum Direktmandate erringen. Deshalb haben sie ein Wahlrecht entworfen, das die Wahlkreiskandidaten und damit die Interessenvertretung der Wahlkreise in Berlin schwächt und die eigenen Pfründe sichert. Das lehnen wir ab.
Mit besten Grüßen
Thorsten Frei