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Frage von Elmar H. •

Ist Ihre Auskunft zu der EPP für Grenzgänger (Wohnsitz nl, Arbeitsort D) tatsächlich richtig? Ich finde dies so sond nirgends.

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Sehr geehrter Herr H.

ehrlicherweise wüsste ich nicht, was an den Aussagen des BMF nicht eindeutig wäre. 

Unter Nr. 5 der sog. FAQ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html) zur EPP wird ausgeführt: „ Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht. Dies gilt auch, wenn diese nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Mit der Begrenzung auf unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen. Im Ausland lebende Personen sind eventuell niedrigeren Energiepreisen als in Deutschland ausgesetzt oder profitieren von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlastet.“

Mit besten Grüßen

Thorsten Frei 

 

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