Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr geltend machen
Da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist.
Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.
Gerade auch angesichts der schweren Wirtschaftskrise ist es das falsche Signal, die Einwanderung in unser Land immer weiter zu lockern, so wie die Ampel-Koalition dies bisher mit ihren migrationspolitischen Vorlagen getan hat.
entscheidend, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, ist, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen und somit unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.
Aufgrund Ihrer Arbeit in Österreich und Ihrer Einkommenssteuerzahlungen dort, dürften Sie keinen Anspruch auf diese an das Steuersystem gebundene Entlastungsmaßnahme haben.