Portrait von Thorsten Frei
Antwort von Thorsten Frei
CDU
• 04.10.2022

Da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist.

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