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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Elke S. •

Sehr geehrer Herr Frei, sind Sie bereit, sich gegen den Corona-Impfzwang bei der Bundeswehr einzusetzen?

Die Coronapandemie in ihrer Gefährlichkeit ist vorbei, dennoch sind die Soldatinnen und Soldaten gezwungen, sich mit einem potenziell gesundheitsschädigenden und im Einzelfall tödlichen Impfstoff impfen zu lassen. Nicht geimpfte Soldaten werden vor Gericht gestellt. Finden Sie dies in Ordnung? Und wenn ja, wie begründen Sie Ihre Haltung? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält weiter an der Duldungspflicht der COVID-19-Imfpung für Soldatinnen und Soldaten zum Erreichen der Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 fest.

Ziel der Duldungspflicht ist die Erhaltung der Einsatzbereitschaft und damit der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr. Die Einsatztauglichkeit und Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten ist von überragender Bedeutung für das Gemeinwohl im Sinne des Art. 87a unseres Grundgesetzes.

Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) hatte mit Wirkung vom 24. November 2021 nach Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, des Hauptpersonalrates und der Hauptschwerbehindertenvertretung die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der vorgeschriebenen Basisimpfungen angeordnet. Die Entscheidung zur Duldungspflicht beruhte und beruht nach wie vor auf der Expertise des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Gegen die Duldungspflicht hatten zwei Offiziere eine Bewertung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) durchgesetzt. Das BVerwG wies die Klagen als unbegründet zurück. Allerdings verpflichtete das Gericht das BMVg, die Aufrechterhaltung der COVID-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen, da Daueranordnungen stets dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen und veränderte Umstände berücksichtigen müssten. Die Bundeswehr als Dienstherr muss insbesondere überprüfen, ob eine einmal festgelegte Duldungspflicht für eine Impfung weiterhin geeignet, erforderlich und zumutbar ist. Das heißt, lässt die Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus nach oder verringert sich die Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe, so ist eine erneute Ermessenentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt (Pressemitteilung Nr. 44/2022 | Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de)).

In Folge dessen evaluiert die Bundeswehr permanent die Duldungspflicht für COVID-19-Impfungen entsprechend den Vorgaben des BVerwG. Hierbei stützt sie sich unverändert auf die Expertise sowie die Empfehlungen von RKI und STIKO. Die Bewertung der zivilen Institutionen wird darüber hinaus durch eigene wissenschaftlich-fachliche Experten der Bundeswehr ergänzt. Die Evaluierungen werden in regelmäßigen Abständen, einmal jährlich oder anlassbezogen, vorgenommen.

Die bisherigen Evaluierungen haben ergeben, dass die Duldungspflicht einer Basisimmunisierung gegen SARS-CoV-2 für alle Soldatinnen und Soldaten unabdingbar ist, um

•             die Soldatinnen und Soldaten bestmöglich vor der Erkrankung zu schützen und nachteilige gesundheitliche Folgen zu verhindern,

•             die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu erfüllen, um auch dem staatlichen Schutzauftrag für die Streitkräfte Rechnung zu tragen,

•             die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte für die Landes- und Bündnisverteidigung mit dem Anspruch der Kaltstartfähigkeit jederzeit bestmöglich sicherzustellen.

Im Übrigen gilt die Duldungspflicht nicht nur für COVID-19-Impfungen, sondern für alle Basis- und einsatzspezifischen Impfungen. Sehr gute und übersichtliche Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/sanitaetsdienst/medizin-und-gesundheit/impfungen-und-duldungspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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