die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.
Folglich empfehle ich Ihnen eine Antragstellung bei der Knappschaft-Bahn-See.
Dennoch sehe natürlich auch ich, dass die Belange der jüngeren Generation in unserer alternden Gesellschaft zu kurz kommen. Deshalb werden wir uns in unserem Grundsatzprogramm auch damit befassen, wie man die Belange jüngerer Menschen in einer alternden Gesellschaft besser berücksichtigen könnte.
Im Ausland lebende Personen sind eventuell niedrigeren Energiepreisen als in Deutschland ausgesetzt oder profitieren von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlastet.
Da die Energiepreispauschale an das deutsche Steuersystem gekoppelt ist, ist eine zwingende Voraussetzung, um in den Genuss selbiger zu kommen, in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig zu sein, sprich hier die Einkommenssteuererklärung zu machen.
Grundsätzlich gilt, dass die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.