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CDU
• 07.10.2022

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Frage von Annett K. • 06.10.2022
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CDU
• 06.10.2022

Nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.

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CDU
• 06.10.2022

Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass wir in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der Völkergemeinschaft, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Taiwan nicht als selbständigen Staat anerkennen. Das ist auch die offizielle Linie der Bundesrepublik Deutschland.

Frage von Angelika A. • 05.10.2022
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CDU
• 05.10.2022

Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.

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CDU
• 05.10.2022

Das ändert am Ende aber nichts daran, dass wir als Unionsfraktion von Anfang an gefordert haben, dass die Entlastungsmaßnahmen viel zielgenauer auf Menschen mit besonders geringen finanziellen Spielräumen ausgerichtet werden und diese dann deutlich stärker als bisher unterstützt werden müsste.

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