Würde die CDU das Staatsangehörigkeitrecht wieder ändern? Reicht es aus, die jüngste Änderung rückgängig zu machen?
Sehr geehrter Herr Frei,
die CDU hat angekündigt, die Änderung des Einbürgerungsrechtes durch die Ampel-Regierung rückgängig zu machen.
Im Wesentlichen ändert sich durch eine Rückkehr zum Stand vor Juni 2024 die notwendige Aufenthaltsdauer von 5 auf 8 Jahren. Das bedeutet z.B. dass trotzdem bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 alle Flüchtlinge, die von 2015 bis 2021 ins Land gekommen sind und die eigentlch nur Schutz auf Zeit genießen, eingebürgert werden könnten, was eine Rückkehr in die Heimat verhindert.
Reicht es deshalb aus Sicht der CDU aus, lediglich die jüngste Änderung des Staatsangehörigkeitrechts rückgängig zu machen, oder müsste es nicht weitere Verschärfungen geben, etwa, dass die Einbürgerung von Menschen, die illegal eingereist sind oder als Flüchtlinge nur vorübergehenden Schutz genießen, verhindert oder zumindest erschwert wird?
Sehr geehrte Frau S.,
entscheidend sind für uns zwei Dinge. Erstens, dass die Einbürgerung nicht an den Anfang des zwingend erforderlichen Integrationsprozesses gerückt wird, so wie es mit dem neuen Ampel-Recht bereits nach drei Jahren der Fall sein dürfte. Deshalb braucht es die Rückkehr zum Status quo ante mit den bewährten, vorher geltenden Fristen. Und es muss klar sein, dass die Bewertung der Voraussetzungen für die Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft durch die zuständigen Behörden eng ausgelegt wird. Das bedeutet insbesondere, dass Antragsteller für sich und ihre Familien selbst aufkommen müssen und eine Einbürgerung in unsere Sozialsysteme unterbleibt. Selbstverständlich wären wir auch für weitergehende Klarstellungen offen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei