Die CDU möchte Renten an der Quelle besteuern. Wie sollen hohe Absetzansprüche hierbei vorab berücksichtigt werden um eine starke unterjährige Kürzung der Rente zu verhindern?
Sehr geehrter Herr C.,
die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich. Der Steuerpflichtige könnte auf Antrag einen von der Rente abzuziehenden Freibetrag geltend machen Zum Beispiel aufgrund von regelmäßig wiederkehrenden Werbungskosten wie z.B. der Entfernungspauschale, aufgrund von Sonderausgaben wie z.B. Krankenversicherungsbeiträgen, aufgrund von regelmäßig wiederkehrenden außergewöhnlichen Belastungen wie z.B. den Behandlungskosten bei einer chronischen Erkrankung oder denkbar wäre auch der Behinderten-Pauschbetrag. Handelt es sich indes um einmalige Aufwendungen, wird der Weg über die Steuererklärung im Einzelfall kaum zu verhindern sein.
Unser Ziel ist aber, eine Vereinfachung in der weitüberwiegenden Zahl der Fälle zu ermöglichen, um Bürokratie abzubauen und die Steuerpflichtigen zu entlasten. Das dürfte mit unserem Vorschlag sehr gut möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei