
Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.
Foto: Tobias Koch
Das Recht auf ein gutes Leben oder gar ein Recht darauf, sich ein Land zum Leben auszusuchen, sieht die allgemeine Charta der Menschenrechte jedenfalls nicht vor.
Ob diese im Falle der Patentanwälte überholt wären, kann ich ehrlicherweise nicht einschätzen.
Mit Blick auf die von Ihnen genannten Themen finden Sie verschiedene Überlegungen im Koalitionsvertrag, mit denen wir gemeinsam mit der SPD Verbesserungen für unser Land durchsetzen wollen. Dies gilt es im parlamentarischen Verfahren weiter auszubuchstabieren.
Wir werden das Thema selbstverständlich weiter verfolgen.
Das Klimageld der Ampel werden wir gewiss nicht umsetzen.
Durch die Fokussierung auf die Überstundenzuschläge und die Orientierung an tariflichen Vereinbarungen sollte eine rechtssichere und missbrauchsarme Ausgestaltung möglich sein.