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Thorsten Frei
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Frage von Peter R. •

"Überstunden steuerfrei stellen" Wie soll das in der Praxis funktionieren? Nur bei Vollzeit haben wir Monatsarbeitszeiten zwischen rund 130 und 190 Stunden. Ab wann sind es Überstunden?

Wer schon wenig Stunden arbeitet wird nochmals bevorzugt?

Arbeitszeit runter, Überstunden rauf, könnte ein beliebtes "Cum-ex" Modell sein.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

dass Missbrauchsmöglichkeiten vermieden werden müssen, versteht sich. Das gilt es im parlamentarischen Verfahren auszuschließen. Unsere Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind aber eindeutig. Durch die Fokussierung auf die Überstundenzuschläge und die Orientierung an tariflichen Vereinbarungen sollte eine rechtssichere und missbrauchsarme Ausgestaltung möglich sein. Dass auch Mehrarbeit in Teilzeitjobs bspw. von Müttern hilfreich, wünschenswert und eine besondere Leitung ist, dürfte auch klar sein. Insofern kann es hier keinen Ausschluss geben.

“Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Wir werden bei der konkreten Ausgestaltung eine praxisnahe Lösung in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern entwickeln. Wir werden einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, werden wir diese Prämie steuerlich begünstigen. Missbrauch werden wir ausschließen.”

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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