Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU
97 %
31 / 32 Fragen beantwortet
Frage von Daniel S. •

Warum benötigt es den Abschluss einer Universität um für die Ausbildung zum Patentanwalts zugelassen zu werden? Mit dem Abschluss von einer (Fach-)Hochschule ist dies nicht möglich.

Sehr geehrter Herr Frei,

ich habe einen Master of Science im Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik. Dieser ist von einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Alleine aus dieser Tatsache heraus ist es mir nicht gestattet eine Ausbildung zum Patentanwalt zu beginnen.

https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/patentanwaltsausbildung/index.html/index.html

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Abschluss an einer Technischen Universität vollzogen werden muss. Ich habe nun schon mit diversen Patentanwälten gesprochen und mir wurde immer wieder vermittelt, dass das ein Artefakt aus älterer Zeit sei und es eigentlich keinen Grund mehr gibt Menschen, mit einem Abschluss von einer (Fach-)Hochschule, hier auszuschließen.

Können Sie mir erklären warum das immer noch so gehandhabt wird, oder ob hier bald eine Änderung ansteht? Ich würde diese Ausbildung nämlich gerne machen und es ist wirklich schade das einem hier alte Formalitäten im Weg stehen.

Grüße

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

über Qualifikationsvoraussetzungen wird immer wieder diskutiert. Ob diese im Falle der Patentanwälte überholt wären, kann ich ehrlicherweise nicht einschätzen. Solche Fragen müsste der Berufsstand klären. Ich gehe davon aus, dass dort immer wieder auch kritisch über die Zugangsvoraussetzungen diskutiert wird. Ebenso bin ich überzeugt, dass man sicher auch über die Absenkung von Hürden sprechen würde, wenn es nicht genügend Bewerber geben würde. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU