Sofern Sie aber in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale und können diese dann bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen.
für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass wir in Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der Völkergemeinschaft, darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Taiwan nicht als selbständigen Staat anerkennen.
wir setzen uns für eine Abschaffung der Gasumlage ein, da diese für Chaos und Belastung der Verbraucher statt für Sicherheit sorgt. Deshalb werden wir in der ersten Septemberwoche einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag zur Aufhebung noch vor Inkrafttreten stellen.
Der Wohnort ist hier nicht maßgeblich.
Beamte im Ruhestand erhalten die Energiepauschale nicht, aber der Minijob würde sicherstellen, dass man in den Genuss der Pauschale kommt.
Sofern Sie im Ausland arbeiten und in Deutschland gleichzeitig nicht einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie keinerlei Möglichkeit, in den Genuss der Energiepauschale zu kommen