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Thorsten Frei
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Frage von Giuseppe L. •

Guten Morgen. Ich arbeite in Deutschland und wohne in Frankreich. Habe ich dann Anspruch auf die Energiepauschale? Schließlich bezahlt mein Arbeitgeber auch für mich Steuern in Deutschland.Mfg

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Sehr geehrter Herr L. .M.,

entscheidend ist, dass Sie in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind. Ist das der Fall, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale. Der Wohnort ist hier nicht maßgeblich. Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber diese wie gesetzlich vorgesehen im September auszahlen wird. Falls er Gründe vorbringen kann, warum die Auszahlung unzumutbar ist, können Sie die Pauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022, also im kommenden Jahr rückwirkend geltend machen. Somit profitieren Sie in jedem Fall von der Entlastung, wenn auch in der zweiten Konstellation verspätet.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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