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Thorsten Frei
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Frage von Sylvia S. •

Ist die Gasumlage verfassungswidrig weil jeder Haushalt durch die Verstromung von Gas auch Gaskunde ist, jedoch nur die Haushalte belastet werden sollen die mit Gas heizen?

Sehr geehrter Herr Frei,
lt den Medien ist geplant die Gasumlage zu kippen. Den offensichtlichsten Grund habe ich noch nirgends gelesen: Es werden lediglich die Haushalte, welche mit Gas heizen, belastet. Da Gas auch zur Stromerzeugung (15 %) genutzt wird, ist jeder Haushalt Gaskunde. Darüberhinaus wird eine große Menge Gas zusätzlich verstromt um diesen in die Benelux-Staaten, Tschechien, Frankreich… zu exportieren. Dies erhöht die zu höheren Preisen zu beschaffenden Gasmengen. Warum die Regierung nur die Verbraucher die mit Gas heizen zu belasten beabsichtigt, ist weder begründet worden noch gerechtfertigt. Die Gasumlage verstößt daher m E. gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist damit verfassungswidrig. Sehen Sie das auch so oder habe ich einen Denkfehler?

Die Finanzierung könnte einfach durch den SolZ oder die inflationsbedingten Mehreinnahmen gedeckt werden. Dann wäre auch das Steuerproblem vom Tisch und ärmere entlastet.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

 

wir setzen uns für eine Abschaffung der Gasumlage ein, da diese für Chaos und Belastung der Verbraucher statt für Sicherheit sorgt. Deshalb werden wir in der ersten Septemberwoche einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag zur Aufhebung noch vor Inkrafttreten stellen.

Natürlich ist es notwendig, die angeschlagenen Gasversorger Uniper und Sefe finanziell zu stützen, da sie den Großteil der Menschen in Deutschland mit Gas versorgen und ihr Konkurs kalte Heizungen für viele Millionen Menschen in Deutschland bedeuten würde. Statt dies mit einer komplizierten Umlage zu bewerkstelligen, sollten direkt Steuermittel eingesetzt werden. Natürlich mit Rückzahlungsverpflichtung in besseren Zeiten. Es macht im Übrigen auch wirtschaftlich keinen Sinn, erst eine solche Umlage zu erheben und dann anschließend zu versuchen, in ähnlicher Höhe zu entlasten. Dies schüfe nur zusätzliche Bürokratie und neue Ungerechtigkeiten.

Vor allem muss sichergestellt sein, dass keine anderen Unternehmen, die in der Krise satte Gewinne eingefahren haben, auch von der Umlage profitieren und den Profit weiter steigern.

Zur Erhebung der Gasumlage. Die Umlage ist zur Sicherung der Gasversorgung geschaffen worden und soll durch alle Endverbraucher getragen werden. Sie wird pro verbrauchter Kilowattstunde erhoben. Das ist in meinen Augen sachgerecht. Klar ist aber auch, dass auch die Stromerzeuger für die Gaserzeugung die Umlage zahlen müssen. Diese wird dann ganz sicher auch über den Strompreis weitergegeben. Insofern wird ohnehin jeder seinen Beitrag leisten müssen.

Was die Beurteilung der Verfassungswidrigkeit angeht, so gehen die Meinungen auseinander. Mir sind die unterschiedlichen Auffassungen bekannt und wir werden uns diese sehr genau anschauen. In jedem Fall behalten auch wir uns alle juristischen Schritte vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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