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Frage von Birgit B. •

Steht einem Beamten im ruhestand mit minijob die energiepauschale zu

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Sehr geehrte Frau B.,

 

Beamte im Ruhestand erhalten die Energiepauschale nicht, aber der Minijob würde sicherstellen, dass man in den Genuss der Pauschale kommt. Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber eines Minijobbers den Betrag wie bei allen anderen im September mit dem Lohn auszahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen. In solchen Fällen könnte die betroffene Person den Anspruch mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 zumindest rückwirkend geltend machen. Ich empfehle Ihnen folgende Informationen der Minijob-Zentrale zur Vertiefung. https://blog.minijob-zentrale.de/auch-minijobber-koennen-die-energiepreispauschale-erhalten/

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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