
(...) In der Tat ist es richtig, dass im Ausland lebende griechische Staatsbürger bei Parlamentswahlen in Griechenland ihr Wahlrecht nicht durch die Briefwahl ausüben können. Die demokratischen Grundsätze des Vertrags über die Europäische Union werden hierdurch jedoch nicht tangiert, da es den aktiven Wählern freisteht, eine Reise auf sich zu nehmen und in Griechenland an den Parlamentswahlen teilzunehmen. (...)