Frage an Thomas Strobl von Willi Konrad Schäfer H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Strobl.
Wieso wurde die Briefwahl in Griechenland nicht erlaubt? Ist das mit demokratischen Grundsätzen vereinbar? Sind die Ergebnisse der Wahl in Griechenland somit legitim nach EU-Verfassung?
Mit freundlichen Grüßen
WKSH
Sehr geehrter Herr Schäfer Hennings,
vielen Dank für Ihre interessante Anfrage in Bezug auf die Briefwahl in Griechenland.
In der Tat ist es richtig, dass im Ausland lebende griechische Staatsbürger bei Parlamentswahlen in Griechenland ihr Wahlrecht nicht durch die Briefwahl ausüben können. Die demokratischen Grundsätze des Vertrags über die Europäische Union werden hierdurch jedoch nicht tangiert, da es den aktiven Wählern freisteht, eine Reise auf sich zu nehmen und in Griechenland an den Parlamentswahlen teilzunehmen. Wenn in den jeweiligen Mitgliedstaaten Wahlen zum nationalen Parlament stattfinden, ist dies Angelegenheit der souveränen Mitgliedstaaten und Gegenstand nationaler Gesetzgebung. Die EU-Verfassung regelt lediglich das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und das Kommunalwahlrecht im Wohnsitzstaat. Bei Wahlen zum Europäischen Parlament können griechische Staatsbürger im Ausland über das Konsulat bzw. die griechische Botschaft erfahren, wo sie in ihrem Wohnsitzstaat ihrem Wahlrecht nachkommen können. Das Ergebnis der letzten Parlamentswahl in Griechenland ist somit nach griechischer Gesetzgebung legitim.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Strobl