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Thomas Strobl
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Frage von Inge P. •

Frage an Thomas Strobl von Inge P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Strobl,

mit großer Besorgnis sehe ich die Entwicklung bei dem neuen "Beitragsservice" der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Wie stellen Sie sich dazu? Hier die einzelnen Kritikpunkte:

1. Der neue Beitrag wird ja jetzt auf Haushalte erhoben, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um einen Rentner am Existenzminimum oder um eine Luxusvilla handelt.

2. Zwar gibt es eine Härtefall-Regelung, der aber nur sehr bedingt Folge geleistet wird. Inzwischen wurden Fälle bekannt, daß sogar Hartz-4-Empfänger bezahlen sollen. Und zwar dann, wenn diese keine zusätzlichen Sozialleistungen beantragt haben. Tun sie dies aber, so wird jede zusätzliche Leistung erst mal mit dem Beitrag verrechnet. - Studenten, die Bafög beziehen, müssen trotzdem bezahlen, wenn der diesbezügliche Bescheid zu spät erstellt wird.

3. Bürger, die keinerlei Leistungen der Sender abfordern, sollen im Rahmen dieser "Demokratie-Abgabe" dennoch bezahlen. Mein Verständnis für Demokratie ist ein anderes.

4. Wenn ich mir anschaue, wofür diese immensen Gelder - die Rede ist von mindestens 7,5 Milliarden - verwendet werden, stellt sich mir doch die Frage, ob hier von einer "Grundversorgung" gesprochen werden kann. Gehört zu einer solchen Grundversorgung der Ankauf extrem teurer Sportübertragungsrechte? Oder die Finanzierung völlig überzogener Moderatoren- und Intendantengehälter? Oder die Berentung der Mitarbeiter in Höhe von € 1.500,00 - zusätzlich zur gesetzlichen Rente? Nur drei Beispiele von vielen anderen.

5. Der gesetzlich verankerte Bildungsauftrag führt nur noch ein Nischendasein.

6. Mit am schlimmsten finde ich das Einsammeln der privaten Daten bei den Meldämtern. Hier wird eine parallele Meldedatei aufgebaut. Ja, parlamentarisch abgesegnet, das macht die Sache aber nicht besser.

Mich interessiert Ihre persönliche Meinung dazu. Die offiziellen Verlautbarungen kenne ich alle, benötige also keine weiteren Textbausteine.

Mit freundlichem Gruß

Inge Priem

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Priem,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. September zum neu geregelten Rundfunkbeitrag. Beschlossen wurde die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags von der Ministerpräsidentenkonferenz und den 16 Länderparlamenten in einem parteiübergreifenden Konsens. Gerne gehe ich auf Ihre Kritikpunkte ein.

Bei der geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe, die nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zwischen den Bundesländern und den öffentlichen Rundfunkanstalten vereinbart wurde, handelt es sich im Vergleich mit dem früheren Gebührenmodell um eine pragmatische und vernünftige Lösung. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Die Umstellung des Gebührenmodells war auch der Erkenntnis geschuldet, dass das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß ist. Eine Vielzahl technischer Geräte ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen.

Die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter gehören heute der Vergangenheit an, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird. Das Gebührensystem wird unbürokratischer. Nach einer Übergangsfrist wird die Zahl der Mitarbeiter der Behörde unter dem neuen Namen „Beitragsservice“ zudem sinken. Da die veränderte Form der Erfassung zu einer Steigerung des Beitragsaufkommens geführt hat, konnte in diesem Jahr eine Senkung des monatlichen Beitrags beschlossen werden. Die große Mehrheit der Deutschen profitiert also vom neuen Modell.

Sie stimmen mir sicher zu, dass es sich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk um ein öffentliches Gut handelt, das aus Gebühren finanziert werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat in Grundsatzentscheidungen stets die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Es erkennt damit an, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet. Davon profitiert letztendlich die ganze Gesellschaft, unabhängig davon ob und wie oft die Angebote tatsächlich genutzt werden. Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit anderen öffentlichen Angeboten wie beispielsweise Museen oder Bibliotheken. Auch hier gibt es für die Nicht-Nutzung keine Rückerstattung. Der Rundfunkbeitrag gewährleistet außerdem im Gegensatz zu einer Steuer, dass das gesamte Aufkommen zweckgebunden an die Sender fließt und ein qualitativ hochwertiges Angebot sichergestellt werden kann.

Weiter kritisieren Sie die Verwendung der erwirtschafteten Mittel. Ich kann Ihnen hier versichern, dass der finanzielle Bedarf der Rundfunkanstalten genauestens ermittelt und weder politisch noch alleine von den Rundfunkanstalten festgelegt wird. Hierfür ist wie schon bisher die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zuständig, die den Länderparlamenten einen nach objektiven Maßstäben geeigneten Beitragssatz vorschlägt, den diese dann bestätigen. Lassen Sie mich hier anmerken – und auch dies wurde bereits in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts angeführt – dass es sich bei der Grundversorgung nicht um eine Minimalversorgung handelt und mit dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein breites und vielfältiges Spektrum an Themen abgebildet werden soll. Dazu gehören unter anderem auch Sportübertragungen. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten und ebenso über die Wahrnehmung des Angebots.

Zu Ihrem zuletzt angesprochenen Punkt, dem „Einsammeln der privaten Daten bei den Meldeämtern“, möchte ich noch Folgendes anmerken. Bei der Umstellung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag fand ein einmaliger Meldedatenabgleich, bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Angaben zu Name, Adresse, Familienstand und Geburtsdatum von den Einwohnermeldeämtern übermittelt wurden. Selbstverständlich gelten, was den Datenschutz betrifft, hier dieselben strengen Regelungen auf gesetzlicher Grundlage wie für die Meldeämter.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen Antworten auf Ihre Fragen gegeben zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Strobl