(...) Ihren Unmut über die Nullrunden der letzten Jahre kann ich gut nachvollziehen. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass die Entwicklung der Renten grundsätzlich der Entwicklung der Löhne folgt. Aufgrund einer miserablen wirtschaftlichen Entwicklung hat es seit mehreren Jahren keine realen Lohnsteigerungen mehr gegeben, sodass beim Amtsantritt unserer Bundeskanzlerin ursprünglich sogar zu befürchten stand, dass es bis zum Jahr 2009 zu keiner Rentenanpassung kommen würde. (...)
(...) Wie bereits gesagt, respektiere und akzeptiere ich selbstverständlich andere Lebensformen. Für mich als Christdemokraten hat die Ehe jedoch einen besonderen und exklusiven Rang. (...)
(...) Insofern darf ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich von Wiederholungen absehen möchte. Nur noch so viel: Die gesetzlichen Regelungen, mit denen die Privilegierungen der Ehe in vielen Bereichen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften eingeebnet und die gegen die Stimmen der Union getroffen wurden, werden von mir selbstverständlich akzeptiert und sind für mich als Demokraten bindend. Eine weitere Annäherung wird es mit uns allerdings nicht geben. (...)
(...) Bei genauer Lektüre meiner Ausführungen werden Sie unschwer erkennen können, dass ich eben gerade nicht Äpfel mit Birnen vergleiche, sondern darauf hinweise, dass es sich um Unterschiedliches handelt, das auch unterschiedlich behandelt werden kann. (...)
(...) Denn die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe, sondern etwas anderes, ein Aliud. Insofern ist meine Überzeugung, eingetragene Lebenspartnerschaften nicht mit denselben Privilegierungen auszustatten, natürlich auch nicht von der Furcht beseelt, die Zahl eingetragener Lebenspartnerschaften könne die Zahl der Ehen negativ beeinflussen. Vielmehr geht es darum, dem verfassungsgemäßen und gesellschaftspolitischen Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu fördern, nachzukommen. (...)
(...) Hinsichtlich Ihrer Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes ist Folgendes zu sagen: Es steht völlig außer Frage, dass die Union andere, von der traditionellen Lebensform der Ehe abweichende, Lebensentwürfe respektiert und akzeptiert. Eingetragene Lebenspartnerschaften aber mit denselben Privilegierungen auszustatten, wie sie nach unserem Grundgesetz der Ehe vorbehalten sind, ist kein Beleg für den Gleichheitsgrundsatz, sondern vielmehr eine Aushöhlung der Institution der Ehe. Außerdem fordert Artikel 3 des Grundgesetzes nur, Gleiches gleich zu behandeln. (...)