Frage von Wolfgang T. • 14.09.2022
Antwort von Thomas Jepsen CDU • 17.09.2022
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Es handelt sich um die Gebühr des Betreuungsgerichts zur Kontrolle der Betreuung bzw. des Betreuers.
Wir werden uns gegenüber der Bundesregierung für eine Umsetzung einsetzen.
Ich bin dafür, dass in jeder Region auch ein stationäres Angebot für ambulante Schwangerschaftsabbrüche vorgehalten werden muss, also auch in Flensburg.
landesweiter Radwegeplan, Radschnellwegeausbau, Verkehrssicherheit, Bike-Boxen an Bahnhöfen, Sicherheitskurse für E-Bikes
Ich persönlich: Radverkehrskonzept