Bekommen Versorgungsempfänger in Schleswig-Holstein einen Inflationsausgleich in 2023?
Sehr geehrte Frau N.,
die Auszahlung der Inflationsprämie wird für die Versorgungsempfänger des Bundes erst im September, spätestens im Oktober erfolgen. Nach Aussage des Bundesinnenministeriums sei es vorgesehen, die Abschläge voraussichtlich mit den Bezügen für September, spätestens im Oktober zahlbar zu machen. Beamte und Pensionäre des Bundes müssen sich noch etwas gedulden, weil die Anpassung der Besoldung und die Regelungen für die Inflationsprämie im öffentlichen Dienst per Gesetz festgelegt wird. Der entsprechende Entwurf des Gesetzes ist am 13. Juli vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass im Herbst Bundestag und Bundesrat über das Gesetzesvorhaben beraten werden; eine Verkündung ist für November dieses Jahres geplant, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Der gesamte Gesetzgebungsprozess zieht sich damit über ein halbes Jahr. Das Tarifergebnis wurde am 22. April zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart. Das Tarifergebnis gilt für Beamte und Versorgungsempfänger von Bund und Kommunen.
Schleswig-Holstein wird Tarifsteigerungen und Inflationsausgleich für Landesbeamte und Versorgungsempfänger ebenfalls umsetzen. Die genauen Beträge bleiben abzuwarten, da die Tarif- und Besoldungsrunde der Länder im Herbst startet. Empfänger von Versorgungsbezügen sollen die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt werden, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger der Fall war.