Thomas Jepsen
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CDU
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Frage von Wolfgang T. •

Warum werden von Pflegebedürftigen im Jahr 200 Euro von Ihrem Privatvermögen , weil sie betreut (vom Ehemann)werden ,(befinden sich im Pflegeheim) und mehr als 25000 euro gespart haben, abgezogen ?

über eine Antwort würde ich mich freuen

Thomas Jepsen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

m.W. handelt es sich um die Gebühren des Betreuungsgerichtes. Das Betreuungesgericht hat u.a. die Aufgabe, die Betreuer zu kontrollieren (z.B. Umgang mit dem Vermögen der Betreuten), unabhängig von Ehe oder Verwandschaft zum Betreuten. Dafür wird eine Mindestgebühr erhoben (200,- €). Nur bei kleineren Vermögen (unter 25.000,- €, ohne eigene Immobilie) wird keine Gebühr vom Amtsgericht erhoben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jepsen

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