
(...) Grundsätzlich ist das Ziel der Grundsicherung vorrangig die Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sofern dieses Ziel jedoch (noch) nicht erreicht werden kann, stellt die Grundsicherung für Arbeitsuchende auch auf die Verringerung der Hilfebedürftigkeit ab. (...)