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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Frank S. •

Werden SIE morgen bei der Abstimmung FÜR unsere Grundrechte abstimmen, oder lassen Sie zu, dass es weitere Einschränkungen über das Infektionsschutzgesetz (IFSG) geben wird?

Versteckt im Gesetzentwurf BT 19/32039. Und falls Sie noch unschlüssig sind, kann ich Sie nur ermuntern, FÜR unsere Grundrechte zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
F. S.

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Antwort von
CDU

Seit Beginn der Pandemie ist die Anzahl der Neuinfektionen mit dem
Coronavirus je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen der
bestimmende Parameter für Schutzmaßnahmen gegen Corona. Dieser
Parameter traf für eine ungeimpfte Bevölkerung zu. Angesichts des großen
Impffortschritts ist dieser Parameter nun jedoch nicht mehr zentral. An seine
Stelle soll künftig die Auslastung der Kliniken treten. In § 28a Absatz 3 IfSG
wird daher die Infektionsinzidenz als wesentlicher Maßstab für
Schutzmaßnahmen ersetzt durch die Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus-
Krankheit in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000
Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Wie bereits heute schon sollen auch künftig weitere Indikatoren bei der
Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden. Dazu gehören
die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, die Anzahl
der gegen Corona geimpften Personen und auch die Inzidenz, also die Anzahl
der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb
von sieben Tagen. Bei der Berücksichtigung der Inzidenz können
unterschiedliche Bewertungskriterien wie beispielsweise das Alter,
Geschlecht oder der Impfstatus betrachtet werden. Außerdem können die
Länder diese Indikatoren auch bezogen auf das Land oder die jeweilige Region
als Maßstab verwenden.

Die Neuregelungen sorgen für eine sinnvollere Orientierung an den neuen Gegebenheiten. Wir alle wollen keinen weiteren Lockdown.

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