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Thomas Jarzombek
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Frage von Philipp S. •

Frage an Thomas Jarzombek von Philipp S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

im Kandidatencheck von abgeordnetenwatch.de geben Sie zur These zum Verbot von Rüstungsexporten in Krisenregionen an, eine "neutrale" Haltung zu haben. Eine weitere Erläuterung haben Sie hierzu nicht abgegeben.

Daher meine Nachfrage: Wie würden Sie im konkreten Fall eines geplanten Rüstungsgeschäftes in eine Krisenregion entscheiden?
Und falls Sie die Frage nicht pauschal beanworten können: Welche Kriterien (z.B. das Volumen des Geschäftes oder die Vernichtungskraft der exportierten Waffen) wären für Sie in einem solchen Fall ausschlaggebend?
Und was ist aus Ihrer christdemokratischen Sicht gegen ein generelles Verbot solcher Exporte in Krisenregionen oder in Länder mit zweifelshafter Menschenrechtslage einzuwenden?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen
P. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Nachricht über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Für Ihre Bedenken bei der Lieferung von Waffen und Rüstungsgütern in Spannungs- und Krisengebiete habe ich großes Verständnis. Auch die Bundesregierung macht sich die Entscheidung über Waffenlieferungen nicht leicht und entscheidet daher immer nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls anhand strenger Kriterien. Die Bundesregierung orientiert sich dabei an den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, die im Jahr 2000 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung verabschiedet wurden. Diese geben vor, dass die Rüstungsexportpolitik „restriktiv“ gestaltet werden soll, sich aber auch „am Sicherheitsbedürfnis und den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu orientieren“ habe. Zudem ist darin festgelegt, dass der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen wird. Die Politischen Grundsätze von 2000 wurden bisher von allen Bundesregierungen unverändert in den jeweiligen Koalitionsvereinbarungen bestätigt. Auch aus diesem Grund zeichnet sich die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung seit jeher durch Zurückhaltung, Verantwortungsbewusstsein und Kontinuität aus.

Der überwiegende Teil der deutschen Rüstungsexporte erfolgt in Länder der Europäischen Union und der NATO-Partner. 2016 gingen 46.4 Prozent aller Ausfuhren an Staaten der EU oder der NATO oder gleichgestellter Länder.

Außerdem kann es auch auf den jeweiligen Verwendungszweck der ausgeführten Güter ankommen. An letzterem sollte eine verantwortungsvolle Exportkontrolle gemessen werden. Wenn Sie den Export in Drittländer nehmen, so zeigt sich, dass unter den dorthin exportierten Gütern zum Beispiel auch Geländewagen mit Sonderschutz für internationale Organisationen, Minenräumgeräte für Hilfsorganisationen, Küstenschutzboote oder U-Boote zur Überwachung von Küstengewässern zu finden sind, die ebenso in das Gesamtvolumen der deutschen Rüstungsexporte einfließen.

Die Entscheidung über den Export von Waffen und Rüstungsgütern macht sich auch in der Bundesregierung niemand leicht. Bereits heute gilt der Grundsatz, dass Waffen und Rüstungsgüter nicht in Krisengebiete geliefert werden. Mithin haben wir uns auch klar gegen eine Waffenlieferung in die Ukraine ausgesprochen. Dieser Konflikt kann dauerhaft nur auf diplomatischem Weg gelöst werden. Andererseits gehört es für mich aber auch zum christlichen Menschenbild, Verantwortung für bedrohte Menschen zu übernehmen. Deshalb finde ich es nach wie vor richtig, dass wir uns für eine Waffenlieferung an die Peschmerga im Irak entschieden haben. Dort werden Menschen ihrer elementarsten Rechte beraubt und auf grausamste Weise ermordet. Deshalb musste es eine Reaktion mit dem Ziel geben, die Betroffenen in ihrem Leben und ihren elementaren Rechten zu schützen. So sah es nicht nur der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit, sondern auch namhafte Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland. Papst Franziskus hat die Waffenlieferungen unterstützt und mit den Worten, dort „wo es einen unrechtmäßigen Aggressor gibt, ist es berechtigt, ihn zu stoppen", sogar ein militärisches Eingreifen gefordert. Ebenso hat sich die Deutsche Bischofskonferenz für die Waffenlieferungen ausgesprochen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass humanitäre Hilfe nicht gegen Waffenlieferungen ausgespielt werden darf. Wir werden uns daher auch zukünftig beim Export von Waffen und Rüstungsgütern an den politischen Grundsätzen der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 orientieren und jeden Einzelfall genau prüfen. Selbstverständlich werden wir aber auch weiterhin unserer humanitären Verpflichtung gerecht werden. Deshalb habe ich mich für die neutrale Position in der Befragung entschieden.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhilft.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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