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Thomas Jarzombek
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Thomas Jarzombek von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie lange soll die Benachteiligung der Menschen mit Demenz noch andauern?

Seit Jahrzehnten werden die "Blinden im Geiste" gegenüber den "Blinden des Auges" sehr, bei der Parkplatzerleichterung, benachteiligt, obwohl im Grunde der Demente sehr viel schlechter dran ist: er weiß im fortgeschrittenen Stadium nicht, wie er hergekommen ist, wo er sich gerade befindet, weiß nicht was er hier wollte und weiß ab und an selbst nicht, mit wem er hier hergekommen ist. Gezielte Fragen stellen gelingt ihm immer weniger, Antworten kann er hören, aber nicht verstehen und nicht behalten. Total hilflos! Der Blinde des Auges kann überlegen, kann Fragen stellen, kann gezielt um Hilfe fragen, hat sein Spür- und Tastsinn geschärft. Und hat in der Regel einen ausgeruhten Begleiter.
Verschärfend kommt hinzu, dass die Begleiter der fortgeschrittenen Dementen oft in einer 24-stündigen Demenzbegleitung stehen und dementsprechend weit über ihre Grenzen belastet sind.
In einigen Städten und Landkreisen hilft man dem ab, indem bei der Zuerkennung des "B" und /oder des "H" zum Schwerbehindertenausweis automatisch großzügig die rosa Parkerleichterung, selbst ohne Antrag, mitliefert. So in Düsseldorf überhaupt nicht; hier legt man die Gesetze besonders eng aus. Meine Frau hat 100% mit den Merkmalen B&H&G&RF, ich habe als Begleiter 80% mit dem G >>> 3 Anträge führten nicht zur Parkerleichterung, die wir dringend benötigen.

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Sehr geehrter Herr W.,

wie Sie bereits wissen, ist die Genehmigung auf Antrag eines Behindertenparkausweises nur unter hohen Voraussetzungen zulässig. Gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Zuteilung solcher Parkerleichterungen nur für „schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (…) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen“ zulässig.

Die enge Auslegung dieser Vorschriften in Düsseldorf ist sicherlich der generell angespannten Parksituation in Düsseldorf geschuldet. In Deutschland sind ca. 1,6 Millionen Menschen von Demenz betroffen. Laut Diakonie leben allein in Düsseldorf über 12.000 Menschen mit Demenz, und diese Zahl steigt jedes Jahr weiter an. Der ohnehin schon knappe Parkraum würde durch weitere Sondergenehmigungen noch knapper werden. Mir ist keine Großstadt in Deutschland bekannt, die Demenzkranken allgemein einen Behindertenparkausweis ausstellt.

Andererseits kann ich Ihre beschwerliche Situation sehr gut nachvollziehen, da ich mich zum einen im Rahmen meiner Arbeit im Bundestags-Verkehrsausschuss seit längerem um eine barrierefreie Modernisierung der Verkehrswege bemühe und zum anderen keinen logischen Grund sehe, weshalb Demenzkranke mit einer Gehbehinderung im Vergleich zu sehbehinderten Menschen keine Parkerleichterungen erhalten sollen.

Grundsätzlich unterliegt die Zulassung und Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen und zugehörigen Dokumenten der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. In Ihrem Fall wäre dies das Straßenverkehrsamt Düsseldorf, welches der Stadtverwaltung und somit dem Oberbürgermeister Thomas Geisel unterstellt ist. Gerne trete ich mit Ihrem Anliegen an die Stadtverwaltung heran und setze mich in meiner parlamentarischen Arbeit für eine grundsätzliche Lösung für Menschen mit Demenz ein.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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