Frage an Thomas Jarzombek von Mohammed A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich hatte unter fragdenstaat.de ( https://fragdenstaat.de/a/20516 ) unter Berufung auf das IFG bei der Bundestagsverwaltung die Zusendung der Ausschreibungsrichtlinie für Personalausschreibungen angefordert. Am 24.03.2017 hatte die Verwaltung mir mitgeteilt, dass mein Antrag voraussichtlich abzulehnen wäre. Da ich gerne die Gründe hierzu kennen würde, um im Rahmen des rechtlichen Gehörs aus § 28 Abs. 1 VwVfG zu diesen Gründen Stellung zu nehmen oder auch meinen Antrag so zu modifizieren, dass er genehmigungsfähig ist, bat ich die Verwaltung mir die tragenden Gründe für die beabsichtigte Ablehnung zu benennen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich hierauf keinen Anspruch habe (Schr.v. 31.03.2017).
Als Mitglied des Ältestenrates haben sie im erweiterten Sinne so etwas wie eine Führungsfunktion für die Verwaltung inne.
Wie beurteilen Sie dieses Verhalten der Verwaltung, welches eindeutig rechtswidrig ist? Warum verhält sich die Verwaltung als Unterstützungsorgan des Gesetzgebers und Parlaments so eindeutig rechtswidrig? Wie kann ich hier ein Verfahrens verfahrensökonomisch führen, damit auf beiden Seiten kein immenser Aufwand entsteht? Besteht die Chance, dass die Verwaltung ihren Obrigkeitsanspruch reformiert?
Mich würden die Antworten gerade vor dem Hintergrund Ihrer heutigen Rede im Bundestag interessieren.
Herzlichen Gruss, Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrter Herr Al Sharkey,
der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. Er legt beispielsweise auf längere Sicht die Termine für die Sitzungswochen fest und einigt sich dann fortlaufend über die Tagesordnung.
Außerdem ist der Ältestenrat der Ort, an dem aufgetretene Streitigkeiten besprochen und geschlichtet werden. Wegen der Aufgabenfülle setzt der Ältestenrat Kommissionen ein, die ihn fachlich unterstützen. In einer dieser Kommissionen, der IuK-Kommission für Informationstechnik, bin ich in dieser Wahlperiode Mitglied.
Aufgabe dieser Kommission sind nicht die Stellenbesetzungsverfahren, noch ist diese Kommission über laufende Rechtsstreitigkeiten des Bundestages unterrichtet.
Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek