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Thomas Jarzombek
CDU
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Thomas Jarzombek von Wolfgang K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

eine von Herrn Michael Brand (CDU) und Frau Kerstin Griese (SPD) angeführte Gruppe von Abgeordneten will die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Dadurch würde der einzige Verein in Deutschland, der einen ärztlich begleiteten schmerzlosen und sicheren Suizid möglich macht, verboten. Das halte ich zumindest so lange nicht für sinnvoll, als es hierzulande bisher keinen gemeinnützigen Verein gibt, der eine solche Hilfe in der Not anbietet. Ein weiteres Problem sehe ich darin, dass „geschäftsmäßig“ mit „auf Wiederholung angelegt“ zu übersetzen ist. Dadurch riskiert z.B. ein Onkologe schon bei einmaliger Suizidhilfe eine Verurteilung nach dem neuen §217, wenn er aus Mitleid einem Krebspatienten beim Suizid geholfen hat. Ich habe den Eindruck, dass dies selbst Herrn Brand und Frau Griese nicht hinreichend klar ist (s. deren Zwischenrufe in der Bundestagsdebatte am 2.7.2015) sowie die Aussage von Frau Griese in dieser Debatte:

„Unser Gesetzentwurf bewirkt, dass die Tätigkeit sogenannter Sterbehilfevereine oder von Einzelpersonen, die geschäftsmäßig, also wiederholt und als Hauptzweck ihrer Tätigkeit, die Selbsttötung von Menschen fördern oder vermitteln, unter Strafe gestellt wird.“

Das ist richtig, aber unvollständig und potentiell irreführend, denn im Gesetzentwurf ist von „Hauptzweck“ nicht die Rede, sondern es geht darum, dass der ärztlich assistierte Suizid nicht „normal“ werden soll. Spätestens nach einer zweiten Suizidhilfe müsste jeder Arzt mit einem Ermittlungs- und wohl auch Strafverfahren rechnen.

Ich würde es begrüßen, wenn statt des Brand-Griese-Gesetzes der Hintze-Lauterbach-Vorschlag durchkäme, der via BGB das Verbot des ärztlich assistierten Suizids durch zehn Landesärztekammern aufheben soll.

Wie ist Ihre Meinung zu diesen Gesetzesinitiativen?

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klosterhalfen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Ebenfalls danke ich für Ihre konstruktiven Anmerkungen, die Sie darin gefunden haben.
Leider wurde Ihre Nachricht nicht zeitnah beantwortet. Dafür bitte ich um Nachsicht.

Ich habe mich in der namentlichen Abstimmung am 6.11.2015 für den Gesetzentwurf der Abgeordneten Brand und Griese entschieden.
Meine Begründung können Sie gern einem Videoblog auf meiner Homepage entnehmen. Sie finden meine Stellungnahme unter folgendem Link:
http://jarzombek.de/nachgefragt-63-der-videopodcast-von-thomas-jarzombek/

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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