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Thomas Jarzombek
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Frage von Heinz-Josef H. •

Frage an Thomas Jarzombek von Heinz-Josef H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich würde gerne folgenden Vorschlag einbringen weiß leider aber nicht wo!!
Ich denke es sollte bei der Krankschreibung eines Mitarbeiters/Mitarbeiterin eine Änderung vorgenommen werden.
Wenn ein Arzt eine Krankschreibung ausstellt, sendet er diese an die Krankenversicherung, diese informiert den Arbeitgeber über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit! Diese Info wird neutral gesendet ohne Angabe der Krankheit oder des Arztes. Dadurch erhält der Arbeitgeber sicher die Info das sein Mitarbeiter/in nicht einsatzfähig ist!
Ich sehe folgende Vorteile:
Es wird sicher gestellt das kein Mitarbeiter/in arbeitet wenn er/sie Arbeitsunfähig ist, ich vermute, das es sehr oft geschieht, das jemand seine Krankschreibung verheimlicht auch unabhängig vom aktuellen dramatischen Fall, ich denke auch an den Manager der z.B. seine psychische Krankheit verdecken möchte, aber auch andere Sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie Zugführer Berufskraftfahrer Polizei oder andere.

Ich denke aktuell arbeiten viele Menschen obwohl sie arbeitsunfähig sind!!

Ich sehe hier einen Schutz des Einzelnen aber auch von anvertrauten Personen wie Fluggäste.
Hier wäre eine wirksame Maßnahme ohne die ärztliche Schweigepflicht zu tangieren!
Ich würde mich freuen wenn dieser Vorschlag eine Überlegung anstößt, und Sie mir helfen eine geeigneten Ansprechpartner nennen können!

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Josef Heider

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heider,

vielen Dank für Ihre Email und Ihren konstruktiven Vorschlag für eine Neuregelung der Informationsübermittlung im Krankheitsfall.

Die Diskussion um die ärztliche Schweigepflicht wird sehr emotional geführt. Auch bei Ihrem Vorschlag kann man sowohl gute Gründe dafür als auch gute Gründe dagegen finden. Ich möchte bei dieser Thematik deshalb nicht voreilig zu einem abschließenden Urteil kommen. Genau aus diesem Grund habe ich die Einsetzung einer Expertenkommission gefordert, die sich intensiv mit dem für und wider der ärztlichen Schweigepflicht – aber gerne auch mit anderweitigen Vorschlägen – beschäftigen soll. Dieses sollte dann von den Experten ergebnisoffen diskutiert werden.

Als Ansprechpartner für Ihren Vorschlag kann ich Ihnen meinen Abgeordnetenkollegen Jens Spahn, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und erreichbar unter der E-Mail Adresse jens.spahn@bundestag.de , empfehlen.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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