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Thomas Jarzombek
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Frage von Michael K. •

Frage an Thomas Jarzombek von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

als für unseren Wahlkreis (und vor mir auch gewählter) Abgeordneter frage ich Sie, welche legislativen Maßnahmen Sie in der CDU/CSU-Fraktion ergreifen werden, um den ordnungspolitischen Wahnsinn, dass auch nun die sog. "Armutseinwanderer" aus dem südlichen Osteuropa nach einem Jahr Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben?
Ich beziehe mich hierbei auf das heute verkündete Urteil des Landesarbeitsgerichts NRW (Az: L 19 AS 129/13), wonach EU-Ausländer "nach längerer objektiv aussichtsloser Arbeitssuche" Anspruch auf Grundsicherung haben.

Dazu Spiegel Online:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/gericht-spricht-rumaenen-hartz-iv-anspruch-zu-a-927254.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Knechten,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in dem von Ihnen erwähnten Urteil über die Rechtsfrage des Leistungsausschlusses nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für arbeitsuchende rumänische Staatsangehörige befunden und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zugesprochen. Danach soll für eine Gewährung von Arbeitslosengeld II ausschlaggebend sein, dass die Antragsteller sich vor der Antragstellung bereits längere Zeit in Deutschland aufgehalten haben und die Arbeitsuche während dieses Zeitraums erfolglos geblieben sei.

Der der Antragstellung vorausgegangene Aufenthalt begründet nach Auffassung der Bundesregierung – wie auch in ähnlich gelagerten Fällen – kein Abweichen vom Leistungsausschluss. Eine höchstrichterliche Klärung der mit dem Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger zusammenhängenden Rechtsfragen steht weiterhin aus. Insoweit wird seitens der Bundesregierung daran festgehalten, dass die im SGB II geregelten Leistungsausschlüsse den europarechtlich zulässigen Möglichkeiten entsprechen, den Sozialleistungsbezug von Bürgern aus anderen EU-Ländern zu regulieren. Die Entscheidungsgründe des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen bleiben für eine genauere Bewertung der Sachlage abzuwarten.

Ich bin der Auffassung, dass es keine Zuwanderung in unser soziales Sicherungssystem geben darf. Sollte das Urteil des Gerichts Bestand haben, so sehe ich hier dringenden Regelungsbedarf.

Mit besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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