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Thomas Jarzombek
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Frage von Christian Clemens W. •

Frage an Thomas Jarzombek von Christian Clemens W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich richte diese Frage im besonderen auch an Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation.

Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit.

Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen.

Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen.

Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt.

Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden.

Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian C. Werth

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Sehr geehrter Herr Werth,

vielen Dank für Ihre Frage zum Einsatz der Adhocracy-Plattform in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. Ich war von Anfang an für diese neue Form der Beteiligung und habe mich sehr gefreut, dass wir eine Lösung gefunden haben, das Tool in unsere Arbeit einzubinden.

Natürlich ist diese Form der Beteiligung, aber auch alle anderen Szenarien bis hin zu Open Government und der Bereitstellung von offenen Daten, auf die Umsetzung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort in den Verwaltungen angewiesen.

Das von Ihnen angeführte Beispiel zeigt deutlich, dass unterschiedliche Bewertungen zwischen Nutzer und Administrator hinsichtlich der Art und Qualität der Beiträge eines Angebots zu Verärgerung führen können. Auch die öffentliche Verwaltung muss die Chancen des Internet erkennen und nutzen, ohne damit verbundene Risiken außer Acht zu lassen. Dazu zählen unter anderem Datenschutzaspekte.

Da der Ausbau elektronischer Behördendienste immer weiter voran getrieben wird, bin ich mir sicher, dass auch die öffentliche Verwaltung eine zielgerichtete Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter intensivieren wird. Bereits jetzt bietet die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung umfangreiche Programme unter anderem zum IT-Projektmanagement und zur Gestaltung von IT-Prozessen an.

Die Bundesregierung wird mit dem E-Government-Gesetz in diesem Jahr rechtliche Regelungen zum Einsatz von E-Government-Verfahren anpassen, um die elektronische Verwaltung für den Nutzer einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten. Im Wesentlichen geht es dabei um die Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals, Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens, die Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren, Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter, Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen, Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data") und Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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