Frage an Thomas Jarzombek von Christoph G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages,
in Österreich, Italien und Frankreich ist möglich mit einem regulären Autoführerschein Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen. Bis 2013 müssen die EU-Fahrerlaubnisrichtlinien in das deutsche Verkehrsrecht aufgenommen werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es auch in Deutschland möglich ist, mit einem regulären Autoführerschein die oben angesprochenen 125 cm³ Krafträder zu benutzen. Alles andere wäre albern und würde wieder einmal die Kleinkariertheit Deutschlands untermalen.
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Grote
Sehr geehrter Herr Grote,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Sie möchten wissen, ob es auch in Deutschland möglich sein wird, mit einem Führerschein Klasse B Krafträder bis 125 cm3 ohne Beschränkungen zu führen.
Momentan ist es in Deutschland zulässig, mit einem Führerschein der Klasse B Kleinkrafträder bis 50 cm3 zu fahren. Nach meinen Informationen können die Mitgliedstaaten der EU nach derzeitiger Rechtslage selbst festlegen, dass Krafträder bis 125 cm3 unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus der noch bis Januar 2013 geltenden Richtlinie des Europäischen Rates (91/439/EWG). In Deutschland hat man sich seinerzeit entschieden, diese Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Umsetzung der neuen, ab 2013 geltenden EU-Führerschein-Richtlinie in nationales Recht (2006/126/EG) wurde noch einmal intensiv erörtert, ob in Deutschland die Einschlussmöglichkeit eingeführt werden sollte. Dabei hat sich die Mehrheit der Bundesländer dagegen ausgesprochen. Da die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, war ein Einschluss der 125er Krafträder in die Klasse B nicht durchsetzbar.
Ich hoffe, Ihnen mit den Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombek