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Thomas Jarzombek
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Frage von Andreas N. •

Frage an Thomas Jarzombek von Andreas N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

ich denke in letzter Zeit über das Heiraten nach. Leider entsprechen die gesetzlichen Regelungen des nicht mehr dem Weltbild dieser Zeit, denn aus dieser Liebeserklärung wird ein umfangreiches Vertragswerk mit unbekannten Auswirkungen. Heutzutage werden über 50% der Ehen geschieden, das heisst, es muss jedem klar sein, dass es keine Bestandsgarantie für eine Ehe gibt. Gerne möchte ich eine Frau unterstützen und mit Ihr alles teilen, solange ich mit Ihr zusammenlebe. Gleichzeitig glaube ich, dass erwachsene Menschen grundsätzlich für sich selber sorgen sollten. Es passt nicht mehr in die heutige Zeit, im Falle einer Trennung das Fortsetzen der Ehelichen Lebensbedingungen vorzuschreiben. Zumal diese nicht immer im Einvernehmen geprägt werden. Heutzutage wird mehr und mehr die Eigenverantwortung betont, wieso wird die Ehe zu einer dauerhaften Versorgungsinstitution erhoben? Es gibt womöglich Menschen, deren Rollenmodell dies für eine kurze Zeit rechtfertigen würde, aber auch hier gilt, man kann nicht beiden erlauben kann, die Ehe zu beenden aber dann die Pflichten dauerhaft und unbegrenzt auf eine Schulter abladen kann.

Gleichzeitig entspricht die Regelung für die Kinder nicht mehr der heutigen Zeit. Es wird erwartet, dass die Männer sich mehr und mehr einbringen, Elternzeit nehmen und einen Teil der Erziehung erledigen. Nach einer Trennung ist es so geregelt, dass die Kinder zu einem Elternteil (in der Regel die Mutter) kommen und die Väter alle finanziellen Nachteile kompensieren sollen. Wieso wird nicht nach einer Trennung neben der Selbstversorgung das sogenannte Wechselmodell als Standardmodell festgeschrieben, es sei denn die Eltern einigen sich einvernehmlich abweichend. Das sogenannte Wechselmodell als Standard könnte viele Streitigkeiten beenden und wäre für die Kinder besser, da sie bei beiden Elternteilen aufwachsen könnten. Wie sieht Ihre Meinung dazu aus?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich stimme Ihnen zu, dass sich bezogen auf die Ehe eine gesellschaftliche Veränderung vollzogen hat. Dieser müssen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen. Tatsächlich hat sich gerade im Unterhalts- und Sorgerecht die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit geändert.

Beispielsweise gilt im Geschiedenenunterhalt nunmehr verstärkt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jedes Ehegatten, dem es gemäß § 1569 BGB n.F. obliegt, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, es sei denn, er ist hierzu außerstande. Die Ehe stellt damit kein lebenslanges Versorgungsinstitut mehr dar. Die Neuregelung des Unterhaltsrechts sendet vielmehr das Signal an verheiratete Frauen, sich eine eigenständige Existenzsicherung aufzubauen.
Allerdings: Das Bundesjustizministerium legt derzeit ein besonderes Augenmerk auf die Frage der Erwerbsverpflichtungen beim Betreuungsunterhalt sowie auf die Berücksichtigung der Altehen, Hier sind Neuregelungen im Gespräch.

Die elterliche Sorge ist in den §§ 1626 ff BGB geregelt. Verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam zu, § 1626 Abs. 1 BGB. Leben die Eltern allerdings nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder ein Teil dieser allein überträgt, § 1671 Abs. 1 BGB.
Davon zu unterscheiden ist das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern, das nach § 1626a BGB grundsätzlich der Mutter zusteht. Die einschlägigen Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht allerdings für verfassungswidrig erklärt, weshalb hier eine Neuregelung zu treffen ist. Eine Einigung wurde bislang allerdings nicht erzielt.

Zu beiden Sachverhalten finden Sie ausführliche Informationen im Internet auf des Seite des Bundesjustizministeriums unter:

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Unterhaltsrecht/elternunterhaltUrteil_node.html

http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Sorgerecht/sorgerechtNichtVerhEltern_node.html

Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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