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Thomas Jarzombek
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Frage von Edgar G. •

Frage an Thomas Jarzombek von Edgar G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

am 24. Februar 2011 wird wahrscheinlich im Bundestag der Gesetzes-Antrag des Bündnisses 90 / Die Grünen die Baugesetzbuch-Beschränkung betreffend behandelt werden (Drs. 17/1582). Es geht um die Intensiv-Massentierhaltung im Außenbereich, deren Ausbreitung bisher privilegiert ist. Es geht darum, die tier- und umweltfeindliche Ausbreitung der Agrarindustrie zu stoppen. Eine namentliche Abstimmung soll beantragt werden.
Meine Frage ist, wie sich sich hierzu positionieren (werden). Und meine weitere Frage, ob Sie die Ankündigungen von Bundesministerin Aigner zur Verbesserung des Tierschutzes - so ungenügend sie auch sind - aktiv nach Maßgabe Ihrer Möglichkeiten unterstützen (werden). Und ob Sie sich in der Vergangenheit bereits für die Rechte der Tiere eingesetzt haben.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Pol. Edgar Guhde
Eduard-Schloemann-Str. 33

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Guhde,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 17. Februar 2011 zum Thema Land- und Forstwirtschaft.

Der Gesetzesantrag von Bündnis 90 / Die Grünen zur Änderung des § 35 BauGB , über den am 24. Februar 2011 im Deutschen Bundestag beraten und abgestimmt wurde, ist von der CDU/CSU-Fraktion im Plenum abgelehnt worden. Bei den vorausgegangenen Beratungen in den Fachausschüssen war auch der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, in dem ich Mitglied bin, mit der Sache befasst. In diesem Zusammenhang habe ich zusammen mit meiner Fraktion gegen den Gesetzesantrag gestimmt.

Es ist richtig und wichtig, Konzepte für die zukünftige Nutztierzucht und -haltung zu entwickeln, jedoch sind wir der Überzeugung, dass effektiver Tier- und Verbraucherschutz nicht über die Veränderung einzelner Paragrafen des Baugesetzbuches erreicht werden kann.

Die Regierungskoalition wird noch in diesem Jahr eine umfangreiche, einheitliche Novelle des Baurechts erarbeiten. Angesichts dessen wäre die Änderung eines einzelnen Paragrafen des Baugesetzbuches unangebracht gewesen. Zudem bot der Gesetzesantrag der Opposition keine Definition des Begriffes „Massentierhaltung“ und hatte auch nicht zum Ziel, selbige zu verbieten.

Unstreitig ist jedoch, dass langfristig Reformbedarf im Bereich der Intensivtierhaltung und Lebensmittelproduktion besteht. Wirtschaftliche wie tierschutzrechtliche Aspekte müssen dabei gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitet in diesem Zusammenhang bis Ende 2011 die „ Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“. Dabei handelt es sich um ein Projekt zur Verbesserung des gesamten Systems der Lebensmittelproduktion. Den betroffenen Verbänden und Verbrauchern wurde bei dem Projekt durch die Teilnahme an Workshops und das Einsenden von Zuschriften ermöglicht, kreative Vorschläge und zukunftsorientierte Ideen einzubringen.

Der Fertigstellung der Charta sehe ich mit Interesse entgegen. Ich unterstütze die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, modernen, tierschutzkonformen und verbraucherorientierten Landwirtschaft in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Jarzombek

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