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CDU
• 04.06.2024

Nach § 1, Abs. 2 Nr. 1 erhalten die Inflationsausgleichszahlung Beamtinnen und Beamte im Geltungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S 218, 508) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 410) mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte.

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CDU
• 24.05.2024

Ein Sockelbetrag könnte dazu führen, dass der Abstand zu den nächst höheren Besoldungsgruppen (also diejenigen, die dann nur knapp über dem Sockelbetrag liegen) ebenfalls einen Verstoß gegen das sog. Abstandsgebot darstellen.

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