Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Vera P. •

Wird noch etwas unternommen, damit die „nur-Rentner und „nur“-Arbeitnehmer bei der EPP sozial gerecht gegenüber den zweimal Berechtigten behandelt werden und jeder den selben Betrag erhält?

Sehr geehrter Herr Heilmann, dass verschiedene Gesetze zugrundeliegen, mag wohl juristisch richtig sein, ist aber dann wohl falsch gemacht und berücksichtigt Art 3 GG nicht meines Erachtens

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit der Energiepreispauschale auseinandersetzen. Das Steuerentlastungsgesetz 2022 sieht vor, dass alle einkommenspflichtigen Erwerbstätigen im September 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten haben. In dem ersten Gesetz hat die Ampel-Koalition bewusste Rentnerinnen und Rentner von der Pauschale ausgenommen. Erst auf Druck von CDU/CSU und den Sozialverbänden hat die Ampel nachgesteuert und mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepauschale die Zahlung von 300 Euro für Rentenempfänger sowie Versorgungsbezieher des Bundes zum 15. Dezember 2022 ermöglicht.

In der Tat gibt es Situationen, in denen es praktisch vorkommen kann, dass die Energiepreispauschale zweimal ausgezahlt wird. Beispielsweise wenn jemand angestellt ist und nebenbei freiberuflich arbeitet, oder Rentner, die trotz Ruhestand erwerbstätig waren. Jeder anspruchsberechtigten Person steht die Pauschale jedoch nur einmal zu. Sollte es zu einer doppelten Auszahlung gekommen sein, korrigiert das Finanzamt die Auszahlungen mit der Einkommensteuerveranlagung 2022. Niemand ist mithin zweimal berechtigt. 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann

 

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