Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Christine H. •

Wird Ihre Partei die Abschaffung der Grundsteuer und der Grunderwerbssteuer durchsetzen um die Wohnnebenkosten zu entspannen?

Lebenshaltungskosten steigen enorm. Hierzu gehören die Wohnnebenkosten, die insbesondere das Wohnen teuer und zunehmend besorgniserregend unerschwinglich machen.
Ein erheblicher Anteil der Wohnnebenkosten betrifft die Grundsteuer. Die Neuberechnung der Höhe der Grundsteuer wird keineswegs mehr „Gerechtigkeit“ bewirken, sondern das Gegenteil.
Die Verdrängung von Durchschnittlich- und Geringverdiener wird immer mehr forciert werden.
Um die Kosten für das Wohnen zu entlasten muss die Grundsteuer (und ebenso die Grunderwerbsteuer) entfallen.

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hauß,

vielen Dank für Ihre interessante, in der Sie sich mit der Abschaffung der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer in Folge der steigenden Lebenshaltungskosten auseinandersetzen.
Die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrssteuer, die den Ländern zusteht. Sie muss beim Erwerb eines Grundstücks im Inland entrichtet werden. Sie wird dafür erhoben, dass die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an einem Grundstück übergeht. Hierbei dient die Grunderwerbssteuer als verlässliches Konsolidierungsmittel für die Haushalte der Bundesländer. Somit halte ich die generelle Abschaffung der Grunderwerbssteuer für nicht realistisch. Gleichzeitig ist der Union die Verringerung der Kosten beim Eigentumserwerb ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund haben wir die Ermöglichung der Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbssteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem sowie 100.000 Euro pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums für die Bundesländer in unserem Wahlprogramm verankert.
Weiterhin thematisieren Sie eine Abschaffung der Grundsteuer. Die Grundsteuer fällt auf Grundbesitz an. Damit wird sie grundsätzlich von den Eigentümern bezahlt, kann jedoch auch auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich an die Städte und Gemeinden und stellen die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen dar, die zur Finanzierung ihrer Aufgaben unverzichtbar ist. In der 19. Legislaturperiode ist jedoch eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen in Kraft getreten, die alle Steuerpflichtigen spürbar entlastet. Beispielsweise zahlen Steuerpflichtige keinen Solidaritätszuschlag mehr, bei denen eine jährlich zu zahlende Lohn- oder Einkommenssteuer unter 16.956 Euro festzusetzen ist. Gleichzeitig wurde der steuerliche Grundfreibetrag auf 9.744 Euro angehoben. Zur Entlastung von Familien wurde das Kindergeld erneut erhöht, und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt. Der Kanzlerkandidat der Union, Armin Laschet, hat weiterhin Steuererhöhungen eine klare Absage erteilt. Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

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