Warum immer noch Masken- und Testpflicht?
Sehr geehrter Herr Heilmann,
ich beziehe mich auf die kommende Abstimmung zu Änderungen im Infektionsschutzgesetz.
Immer mehr Länder in Europa (GB, Dänemark, Spanien, Schweden, Frankreich, Österreich) sowie weltweit lassen die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung fallen. Schaffen die Masken- und Testpflicht ab und stufen Corona gleich der Influenza ein. Der österreichische Gesundheitsminister sagte vor kurzem auf SPIEGEL Online: "Wir können die Pandemie nicht wegtesten, nicht wegimpfen, nicht wegabsondern." Kurz: Viele Länder finden nun einen normalen Umgang mit dem Virus. Und mit normal meine ich einen Umgang wie wir ihn auch beim Influenza-Virus gefunden haben. Wegen Influenza gab es nie diese Eingriffe in die Grundrechte der Menschen in unserem Land.
Wie werden Sie zum Infektionsschutzgesetz abstimmen und warum? Warum soll es weiter Maskenpflicht im Luft- und Fernverkehr geben? Vor allem da man weiß, wie ungesund das längere Tragen von FFP2-Masken ist. Wo bleibt die Freiwilligkeit?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem durch die Ampel-Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auseinandersetzen.
Die Union hat gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt. Vor allem, da die Ampel mit ihrem Entwurf die wissenschaftlichen Ansätze und Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn mit dem Leitgedanken, auf besonnene Wiese wieder ein möglichst hohes Maß an Normalität zu ermöglichen, nicht berücksichtigt hat. Viele unserer europäischen Nachbarn zeigen uns, dass ein verantwortlicher Umgang mit dem Coronavirus auch für Deutschland möglich ist. Dies hat auch die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit mit führenden Experten aus Wissenschaft und Praxis am 29. August 2022 gezeigt.
Der Gesetzentwurf zeigte auch handwerkliche Schwächen darin, die konkreten Voraussetzungen und Begrifflichkeiten hinsichtlich möglicher Einschränkungen zur Schaffung von Rechtssicherheit klar zu definieren. Dies gilt insbesondere für die Frage, wann bestimmte Maßnahmen in einem einzelnen Bundesland ergriffen werden können. Dabei muss der Grundsatz der Rechtsklarheit, der Wesentlichkeitsgrundsatz sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets gewahrt werden. Maßnahmen müssen danach geeignet sein, den mit ihnen verfolgten Zweck zu erreichen. Sie müssen erforderlich sein in dem Sinne, dass es kein die Bürgerinnen und Bürger weniger belastendes, aber gleich wirksames Mittel gibt. Schließlich müssen alle Maßnahmen unter Abwägung der betroffenen Schutzgüter und Interessen auch angemessen sein. Für diese Ausgewogenheit werden wir uns auch zukünftig einsetzen. Bleiben Sie weiterhin gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann