S g Herr Heilmann, sie verfassen eine 34 seitige antragsschrift an das BVG um die Abstimmung des heizungsgesetzes im Bundestag zu stoppen. Hätten sie in dieser Zeit den Entwurf nicht auch prüfen können??
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Frage kann ich einfach beantworten: Meinen Antrag hatte ich bereits eingereicht, da war das Gesetz noch gar nicht im Bundestag angekommen und lag mir nicht vor (sondern erst 4 Tage später, am Freitag dem 30. Juni 2023). Ich konnte es also in der Zeit schlicht nicht prüfen.
Das Gesetz sollte bereits am folgenden Dienstag in den Fraktionen abschließend beraten werden. Das ist für eine so komplexe, umfassende Novelle schlicht nicht ausreichend.
Neben dem Recht, ein Gesetz prüfen zu können, steht es jedem Abgeordneten verfassungsrechtlich zu, sich in den dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremien bei der Beratung von Gesetzen einzubringen. Die Rechte eines Abgeordneten gehen allein über die Möglichkeit, ein Gesetz lesen zu können, hinaus. Im Fall des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sind angesichts des stark verkürzten Verfahrens ohne einen bestehenden Grund zur Dringlichkeit diese Abgeordnetenrechte nicht gewahrt worden.
Deshalb habe ich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Antrag auf ein Organstreitverfahren im einstweiligen Rechtsschutz gestellt und habe Recht erhalten. In der Antragsschrift habe ich deutlich gemacht, dass ein 180 Seiten umfassendes Gesetz innerhalb von wenigen Tagen nicht unter Einhaltung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechte eines jeden Abgeordneten beraten werden kann. Der Deutsche Bundestag sollte diesen Beschluss nun als Chance begreifen, um neue Maßstäbe für Gesetzgebungsverfahren in der Geschäftsordnung festzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann