Frage von Bernhard M. • 22.12.2024
Können Sie mir erklären, warum es Ihrer Meinung nach nach einer rechtmäßigen Polizeikontrolle keinen Schadenersatz nach § 51 BPolG gibt? (Direkt oder analog)
Es handelt sich um eine Nachfrage zu Ihrer Antwort zu meiner Frage zu den Kontrollquittungen. In der Antwort haben Sie ausgeführt, dass es für Schäden durch rechtmäßige Polizeikontrollen keinen Schadenersatz geben würde.
Antwort ausstehend von Thomas Heilmann CDU